Energieberater Heidelberg

Energieausweise

Seit Anfang 2009 ist der Energieausweis bei Vermietung und Verkauf für alle Wohngebäude Pflicht. Nichtwohngebäude benötigen seit Juli 2009 einen Energieausweis. Der Energieausweis liefert Daten zur Energieeffizienz eines Gebäudes. Die Angaben im Energieausweis erlauben einen Vergleich mit typischen anderen Gebäuden. Der Energieausweis gibt Anhaltspunkte für eine grobe Schätzung der künftig anfallenden Energiekosten für eine Wohnung oder ein Haus.

Zukünftige Mieter oder Käufer können diese Information in ihre Miet- oder Kaufentscheidung einfließen lassen und sich angesichts steigender Energiepreise für eine sparsame Immobilie entscheiden. Energieausweise werden für die Dauer von 10 Jahren ausgestellt.

Bedarfs- und Verbrauchsausweise

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Beim Bedarfsausweis legt der Fachmann dem Energieausweis die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes zugrunde. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnet er die Energiemenge, die für Heizung, Lüftung, Klimaanlage und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird. Der Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs, zum Beispiel anhand der Heizkostenabrechnungen, und gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer in den letzten drei Jahren an. Witterungseinflüsse werden "herausgerechnet". Hier wird auch angegeben, ob die Warmwasseraufbereitung im Verbrauch enthalten ist. Die Bewertung eines Gebäudes nach dem Verbrauch hängt sehr vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab und besitzt deshalb nicht die Aussagekraft eines Bedarfsausweises.

Auswahl

Wahlfreiheit zwischen den beiden Ausweisarten herrscht für alle Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten. Bei Wohngebäuden mit vier und weniger Wohneinheiten gilt Wahlfreiheit, wenn entweder der Bauantrag nach 1994 gestellt wurde oder das Wohngebäude trotz Bauantragstellung vor 1994 den Anforderungen der Wärmeschutz-Verordnung gerecht wird (zum Beispiel durch spätere Modernisierungsmaßnahmen). Ist dies nicht der Fall, benötigen die Gebäude einen Bedarfsausweis.

Modernisierungsempfehlungen

Meistens sind Maßnahmen zur energetischen Verbesserung eines Gebäudes möglich. Sind die Maßnahmen wirtschaftlich, müssen dem Energieausweis entsprechende individuelle Modernisierungsempfehlungen beigefügt werden. Auch sie können von potenziellen Mietern und Käufern eingesehen werden. Mit ihrer Hilfe kann man sich einen Eindruck davon verschaffen, welche Modernisierungsmaßnahmen den Energiebedarf des Gebäudes deutlich verbessern würden. Da es sich jedoch nur um Empfehlungen handelt, ist der Eigentümer nicht zur Realisierung verpflichtet.

Fördermöglichkeiten

Wir beraten Sie über sämtliche Fördermöglichkeiten von Bund, Ländern und Kommunen und erstellen die erforderlichen Nachweise, die Sie für Ihren Antrag benötigen.

Rufen Sie uns jetzt an, um ein unverbindliches Erstgespräch mit uns zu vereinbaren:
Telefon: 06221 - 186 86 68 | Mobil: 0176 - 43010145
oder schreiben Sie uns eine Email!