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Makler
Makler nennt man einen Vermittler, der die Gelegenheit zu einem Vertragsabschluss herbei führt. Bestimmungen hierüber finden sich in den §§ 652 ff. BGB, §§ 93 ff. HGB. Grundsätzlich erfordert die Maklertätigkeit die Erlaubnis nach § 34c GewO. Die rechtlichen Grundlagen zur Ausführung des Berufs sind in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt.
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